Aufgrund der begrenzten Vergabe von Kassenzulassungen durch die Kassenärztliche Vereinigung (KVBW), verfüge ich nicht über einen Kassensitz. Aus diesem Grund betreibe ich eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass ich nicht regulär über die Gesetzliche Krankenkasse abrechnen kann.

 

Private Krankenversicherung:
Die Privaten Krankenversicherungen übernehmen i.d.R. die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, wenn sie von approbierten Psychotherapeuten durchgeführt wird. Je nach Tarif unterscheidet sich der prozentuale Anteil der Erstattung, so dass Sie evtl. einen gewissen Teil der Kosten selbst zu tragen haben. Oft gibt es eine Beschränkung der Sitzungsanzahl pro Jahr. In sehr seltenen Fällen ist Psychotherapie vom Leistungsumfang ausgeschlossen. Um Probleme bei der Kostenerstattung zu vermeiden, wenden Sie sich bitte vor Beginn der Psychotherapie an Ihre Krankenversicherung und informieren sich über die genauen Modalitäten für eine Psychotherapieaufnahme.
 
Selbstzahler:
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, selbst für die Therapiekosten aufzukommen. Im Falle einer anstehenden Verbeamtung kann das Sinn machen oder wenn Sie nicht wollen, dass Sie mit einer psychiatrischen Diagnose im Gesundheitssystem erfasst sind. Die Kosten richten sich in diesem Falle nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Beihilfeberechtigte:
Die Beihilfe erstattet i.d.R. die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die Voraussetzungen hierzu sind in den §§ 18, 20 und 21 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) geregelt.  Dort heißt es sinngemäß, dass die vorherige Anerkennung der Behandlung aufgrund der Stellungnahme eines vertrauensärztlichen Gutachters notwendig ist. Die entsprechenden Formulare  erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.

Berufsgenossenschaften/ Unfallversicherungen:
Diese Träger übernehmen die Therapiekosten, wenn die Therapie z.B. durch einen Arbeitsunfall mit psychischen Nachwirkungen (z.B. Traumatisierung) notwendig wird. Hierbei werden die Kosten für die ersten fünf Sitzungen (Probatorik) i.d.R. übernommen. Nach Abschluss der Probatorik muss die Notwendigkeit weiterer psychotherapeutischer Maßnahmen durch einen Antrag belegt werden, welcher durch den Unfallversicherungsträger geprüft wird. Es werden zunächst maximal 10 weitere Sitzungen bewilligt. Nach Abschluss dieser Einheiten können - nach Berichterstattung und Prüfung - weitere Einheiten bewilligt werden (bis maximal 15 Sitzungen). In besonderen Einzelfällen ist die Bewilligung längerer Therapieeinheiten möglich. 
Gesetzliche Krankenversicherung (Kostenerstattungsverfahren):
Bei gesetzlich Versicherten, die nachweislich keinen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden, müssten die Krankenkassen eine Behandlung im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens übernehmen. Hintergrund dafür ist der gesetzlich verankerte Anspruch auf eine zeitnahe, fachgerechte psychotherapeutische Behandlung, wenn der Bedarf festgestellt wurde.
Leider wird es immer schwieriger eine Psychotherapie bewilligt zu bekommen. Aus diesem Grund ist es mir im Moment nicht mehr möglich, für gesetzlich Versicherte einen Therapieplatz über das Kostenerstattungsverfahren anzubieten.

                 

Esther Schoch

Netterstr. 4

77756 Hausach                

Tel.: 07831- 82 800

Email: schoch@psychotherapie-kinzigtal.de